Wir beraten Sie von der Antragstellung bis zur Durchführung der Pflege, auf Wunsch kommen wir auch ins Krankenhaus.
Ausserdem unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Pflegehilfsmittel wie z.B. Pflegebetten, Hausnotrufanlage, Essen auf Rädern.
nach § 45 SGB XI
Alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsleistungsbetrag von 125,-€ im Monat. Diese Leistungen werden neben der ambulanten und teilstationären Pflege gewährt. Der Betrag ist jedoch zweckgebunden, d.h. er kann nicht ausgezahlt werden. Sie haben über die Betreuungs- und Entlastungsleistung die Möglichkeit stundenweise Betreuung für sich oder Ihren Angehörigen in Anspruch zu nehmen.
nach § 39 SGB XI
Wir übernehmen für Sie die Pflege Ihrer Angehörigen, wenn Sie Urlaub machen oder anderweitig verhindert sind ( z. B. :
Krankenhausaufenthalt, Reha, Kur). Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Ersatzpflege für längstens 6 Wochen und bis zu max. 1612.-€ je Kalenderjahr, sie kann erst nach 6 Monaten abgerufen werden.
Es gibt auch die Möglichkeit die Verhinderungspflege stundenweise abzurufen. Verhinderungspflege kann von Versicherten der Pflegegrade 2 – 5 in Anspruch genommen werden.
nach § 37,3 SGB XI
Sofern Sie für die Pflege Geldleistung in Anspruch nehmen, sind Sie durch die Kassen verpflichtet sich regelmässig, zur Pflege Ihrer Angehörigen beraten zu lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 müssen diese Beratungsbesuche 2 x jährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 4 x jährlich durchgeführt werden. Die Kosten hierfür trägt die Pflegekasse.
Seit dem 01.01.2017 haben auch Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Pflegedienst Sachleistungen beziehen, Anspruch auf einen Beratungsbesuch. Bitte vereinbaren Sie, bei Bedarf einen Termin mit unserer Frau Haase.
nach SGB XI
Diese Leistungen werden im Rahmen eines Pflegegrades direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, Sie können gerne einen Kostenvoranschlag anfordern. Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich. Auch private in Anspruchnahme ist möglich.
des SGB V
Die Leistungen der Krankenversicherung sind im SGB V (dem V. Sozialgesetzbuch) festgelegt und werden von der Krankenkasse bezahlt.
Für die Erbringung der Leistung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Hierzu zählen vor allem die Leistungen der Behandlungspflege.
In Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt bieten wir Ihnen die Übernahme von Behandlungspflege an.
Hierzu gehören z.B.:
Wir suchen:
Als Teilzeitstelle und/oder auf 450,- € Basis
Je nach Ihren Lebensumständen unterstützen wir Sie auch zuverlässig in Ihrer hauswirtschaftlichen Versorgung:
Wir planen, organisieren und beschaffen Ihre Hilfsmittel je nach medizinischer Verordnung oder Wunsch:
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse, der Krankenkasse, dem Sozialamt oder privat, z.B. bei Beihilfeberechtigungen ab.
Die aktuellen Abrechnungssätze der Pflegekassen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Leistungskomplexe | Leistungsart | Preis in Euro |
---|---|---|
1 | Ganzwaschung |
21,99 € |
2 | Teilwaschung |
11,77 € |
3 | Ausscheidungen |
5,37 € |
4 | Selbständige Nahrungsaufnahme |
5,37 € |
5 | Hilfe bei der Nahrungsaufnahme |
13,42 € |
6 | Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG) |
5,37 € |
7 | Lagern/Betten |
5,37 € |
8 | Mobilisation (Mindestdauer 15 Minuten; nur als selbständige Leistung abrechenbar) |
9,65 € |
9 | Behördengänge und Arztbesuche |
18,58 € |
10 | Beheizen des Wohnbereiches |
3,10 € |
11 | Einkaufen/Medikamente/Arztbesuch |
7,74 € |
12 | Zubereiten von warmen Speisen |
7,74 € |
13 | Reinigen der Wohnung (Abrufempfehlung: 14-tägig) |
27,87 € |
14 | Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung (Abrufempfehlung: 1 x wöchentlich) |
18,58 € |
15 | Hausbesuchspauschale (bis zu 2x je Tag abrechenbar) |
1,87 € |
15a | erhöhte Hausbesuchspauschale (bis 1 x je Tag; daneben einmal täglich abrechenbar) |
4,85 € |
16 | Erstgespräch (vor Aufnahme der Pflege) |
82,59 € |
16a | Folgebesuch | 46,46 € |
17 | Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI |
|
18 | Große Grundpflege mit Lagern/Betten und selbstständiger Nahrungsaufnahme (1,3,4,7) |
32,68 € |
19 | Große Grundpflege (1,3) |
24,11 € |
20 | Kleine Grundpflege mit Lagern / Betten und selbstständiger Nahrungsaufnahme (2,3,4,7) |
24,11 € |
21 | Kleine Grundpflege (2,3) |
15,54 € |
22 | Große hauswirtschaftliche Versorgung (13,14) |
39,23 € |
23 | Große Grundpflege mit Lagern/Betten (1,3,7) |
27,87 € |
24 | Große Grundpflege mit Lagern / Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (1,3,5,7) |
39,64 € |
25 | Kleine Grundpflege mit Lagern / Betten (2,3,7) | 18,74 € |
26 | Kleine Grundpflege mit Lagern / Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (2,3,5,7) | 31,08 € |
27 | Kleine pflegerische Hilfestellung 1 | 5,37 € |
28 | Kleine pflegerische Hilfestellung 2 | 5,37 € |
29 | Kleine pflegerische Hilfestellung 3 (27,28) | 9,09 € |
30 | Kleine pflegerische Hilfestellung 4 | 4,13 € |
31 | Pflegerische Betreuung | 0,54 € je Min. |
32 | Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantwortlichen Haushaltsführung | 0,52 € je Min. |
Stand: Januar 2020
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